Compliance

Für uns ist selbstverständlich, dass die Mitarbeitenden der Ernst Klett Aktiengesellschaft ein faires und gesetzestreues Verhalten untereinander wie nach außen pflegen und fördern. Unsere Beschäftigten handeln gewissenhaft und verantwortungsvoll.

Unser Compliance-Hinweisgebersystem steht unseren Mitarbeitenden sowie Lieferanten und Lieferantinnen,  Kunden und Kundinnen sowie Stakeholdern jederzeit als unabhängiger Meldeweg im Umgang mit Compliance-Hinweisen zur Verfügung. Unter einem Compliance-Hinweis versteht man den Verdacht auf eine mögliche Straftat, ein Fehlverhalten oder sonstige maßgebliche Regelverstöße, die einen Bezug zur Ernst Klett Aktiengesellschaft oder ihren Beschäftigten haben.

Besonders einfach lassen sich Compliance-Meldungen elektronisch abgeben – auf Wunsch auch anonym. Unsere digitale Meldeplattform garantiert eine geschützte und datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und dem zuständigen Compliance-Bereich der Ernst Klett Aktiengesellschaft.

Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf Gesetzesverstöße und Fehlverhalten hinzuweisen. Durch Ihren Hinweis ist es uns möglich, Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen und Schaden abzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass bei der Ernst Klett Aktiengesellschaft keine Meldungen bearbeitet werden, die sich auf andere Gesellschaften der Klett Gruppe beziehen. Wir möchten Sie bitten, sich hierfür an den zuständigen Compliance-Bereich der betreffenden Organisation zu wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Plattform

Die Richtlinie zum Hinweisgebersystem der Ernst Klett Aktiengesellschaft als Download