Für den Zutritt zum Konzert muss deshalb ein Nachweis über einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest von einer offiziellen Teststelle, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und als genesen gelten Personen, die einen positiven PCR-Labortest vorlegen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Ebenso gilt eine FFP2-Maskenpflicht, solange sich die Zuschauer nicht an ihren zugewiesenen Plätzen befinden.
Damit soll die Sicherheit aller Gäste bestmöglich gewährleistet werden und das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten werden.